Alle Schülerinnen und Schüler der Wilhelm-Maybach-Schule können sich grundsätzlich auf einen Schülerparkplatz bewerben. Da die Schülerparkplätze aber leider reglementiert sind, werden folgende Faktoren bei der Parkplatzauswahl berücksichtigt: Besondere Begründung z.B. Behinderung Vollzeit- oder TeilzeitschülerIn Entfernung des Wohnorts in km und Zeit der Anfahrtstrecke bei Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln Bildung einer Fahrgemeinsschaft mit MitschülernInnen Die Kosten liegen...